In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich pauschal für 85 Stunden x EUR vom Arbeitgeber erhalte. Für jede weitere Stunde werden x Euro vergütet.

Entfällt aufgrund dessen das Recht auf Vergütung an Feiertagen?

Ich erhalte bei Krankheit einen Durchschnittswert an Stunden (4) , und bei Urlaub auch. Ich arbeite 5 Tage die Woche. An manchen mehr , an anderen weniger. In letzter Zeit jedoch immer mehr. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müsste ich doch für den "Stundenausfall" an Feiertagen (für den ich ja nichts kann) trotzdem vergütet werden, oder??? Mein Arbeitgeber behauptet, dass nur , wenn man auf "Gehalt" arbeitet eine solche Vergütung gezahlt würde. In dem Gesetz steht jedoch nichts von Gehalt/Stundenbasis ...

Über Antworten wäre ich wirklich extrem dankbar!