Mein Mietvertrag beinhaltet folgendes:

“Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.1.19 für Mieter und Vermieter zulässig. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“

“Wird das Mietverhältnis durch den Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach der Rückgabe leer stehen oder nur billiger vermietet werden können, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe“

Nun wurde bei mir vor kurzem eine chronischen Autoimmunkrankheit festgestellt.

  1. Wäre dies ein wichtiger Grund ?
  2. Wenn ja, könnte ich dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und vor dem 31.1.19 ausziehen ?
  3. Kann der Vermieter verlangen, dass ich bis ein neuer Mieter gefunden wurde die Miete auch nach Auszug bezahle? Zwecks Leerstand oder billigere Vermietung?