Hallo zusammen,

ich wurde nach meiner Ausbildung bei meinem ehemaligen Arbeitgeber plötzlich doch nicht übernommen. Die war am 31.01.2016. Somit bin ich am 01.02.2016 zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet was ja auch meine Pflicht ist. Daraufhin habe ich für den Monat Februar und März Stütze bezogen.

Auf Rat von mehrere Bekannten und Freunden bin ich vor Gericht gezogen und habe meinen Arbeitgeber verklagt. Und durch das Arbeitsgericht einen Vergleich erwirkt das ich vom 01.02 bis zum 31.03.2016 doch beschäftigt gewesen bin und mir eine gehaltsnachzahlung von 5000€ zusteht.

Diese habe ich im Juni 2017 erhalten. Dies habe ich dem Arbeitsamt telefonisch gemeldet dort wurde mir mitgeteilt es wird intern geprüft und werde dann höchstwahrscheinlich um Rückzahlung gebeten. Der Rückzahlung bin natürlich sofort nachgekommen.

Jetzt bekomme ich gestern Post vom Zoll das sie gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet haben. Was habe ich da zu befürchten? Es ging um einen Betrag von 770€

Danke schon mal im Voraus