Hallo ihr Lieben,
..ich habe ein Problem und ich hoffe, dass ich es euch deutlich machen kann.
Also, ich habe eine Riesterrente, für die ich eine Kinderzulage bekommen kann, wenn ich eine Festsetzung der Altersvorsorgezulage beantrage.
Für diese Zulage benötige ich allerdings die Anerkennung meiner Kindererziehungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung. Die Kindererziehungszeiten werden aber nur rückwirkend geltend gemacht, jeweils für 36 Monate.
Ich hoffe so weit kann man es verstehen, denn nun zu meiner eigentlichen Frage:
Kriege ich die Kinderzulage für die Riesterrente jetzt erst, wenn das erste Kind 36 Monate alt ist und dann beim zweiten Kind auch erst nach 36 Monaten?
Ich finds total kompliziert und hoffe, dass sich jemand findet, der das schon erfolgreich überstanden hat.
Vielen Dank 😊