Hallo,

meine Freundin und ich wohnen seit Januar 2020 in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete, ich bin Student (ich beziehe kein Bafög, arbeite aber auf 450€ Basis + Kindergeld), sie ist in einem Angestelltenverhältnis.

Seit Mitte Januar diesen Jahres ist sie durch ihren Arbeitgeber in Kurzarbeit, bekommt also 60% ihres Nettogehalts.

Da es finanziell nicht ausreicht, würden wir gerne einen Antrag auf Aufstockung durch ALG 2 stellen, allerdings habe ich gelesen dass dafür Kontoauszüge der letzten 3 (an manchen Stellen ist auch von den letzten 6) Monaten eingereicht werden müssen.

Dabei wird (laut meiner Internetrecherche) ziemlich genau auf die Einnahmen geachtet, was mir Bedenken bereitet, da ich Ende Dezember einen Lottogewinn im niedrigen 4-stelligen Bereich auf meinem Konto als Eingang zu verzeichnen hatte, damit haben wir u.a. neue Wohn- und Schlafzimmermöbel angeschafft, weil Kurzarbeit in der Branche meiner Freundin nicht absehbar war.

Meine eigentliche Frage ist nun:

Wenn meine Freundin Haupt-Antragsstellerin ist, werden meine Kontoauszüge dann 1. zwingend eingefordert, und 2. ist es möglich, dass diese, in Relation zu allen anderen Eingängen, sehr hohe Überweisung zu meinen Gunsten negativ angerechnet wird?

Vielen Dank im Voraus.