Genauer Wortlaut bei ärztl. Attest für Fitnessstudio

Hallo,

ich möchte meinen Vertrag im fitnessstudio kündigen, da ich an einem NPP nach OP und ein BWK Fraktur leide. Ich dachte dass Training sei gut für mich und die im Studio meinten auch, sie machen nen Check am Anfang was ich kann und was nicht. So etwas wurde nicht gemacht. Und das Training hat sich bereits nach dem ersten Mal negativ auf mich ausgewirkt.

Mein Ärztin hat mir ein Attest geschrieben mit folgendem Wortlaut:

....besteht ein Zustand nach Wirbelfraktur, sowie zusätzlich auf anderer Höhe ein Zustand nach Bandscheibenoperation, hier sind jetzt Spätfolgen eingetreten. Da sich das Training im FS leider eindeutig negativ auf die Beschwerdesymptomatik ausgwirkt hat, d.h. zu einer weiteren Aktivierung der Veränderungen gefährt hat, darf das Training ab sofort nicht mehr fortgesetzt werden.

So jetzt kam vom FS die Antwort:

.... wenn Sie eine außerordentliche Kündigung zu einem früheren Termin haben wollen, genügt das vorgelegte Attest den inhaltlichen Anforderungen hierfür nicht. In einem solchen Attest muss klar geschrieben werden, dass Sie dauerhaft sportunfähig sind. Solange uns ein Attest mit o.g. Wortlaut nicht vorliegt, können wir einer außerordentlichen Kündigung nicht zustimmen.......

Haben die recht? Muss ich ein neues Attest vorlegen? Ich meine Sport im Sinne von Physiotherapie soll ich ja machen, aber halt nicht diesen Mist in dem völlig ungeeigneten Fitnessstudio, in dem keiner Notiz von meiner Rückenproblematik nimmt...

Was meint ihr?

Danke

Fitnessstudio, Recht, ärztliches Attest