Ich möchte mein Grundstück (liegt in Bayern) zur Straßenseite hin mit einem Zaun abschließen. Vor meine Garageneinfahrt käme dann ein 5m breites Tor.

Meine Frage ist nun, ob ich bei diesem Tor vor meiner Garageneinfahrt einen elektrischen Antrieb mit Fernbedienung einbauen lassen muss? Auf der Straßenseite des Tores kommt erst ein Gehweg und dann eine verkehrsberuhigte Nebenstraße (Tempo 30 Zone).

Der gefragte Zaunbauer meinte nämlich sofort, ein elektrischer Antrieb mit Fernbedienung ist dort vorgeschrieben und wollte mir den mal eben für 5000€ Aufpreis verkaufen. Wenn ich darauf verzichten will, muss ich ihm unterschreiben, dass ich auf eigenes Risiko auf den elektrischen Antrieb verzichte und keine diesbezüglichen Ansprüche gegen ihn geltend machen werde.

Will mich der Zaunbauer abzocken oder gibt es wirklich eine Pflicht für einen elektrischen Torantrieb mit Fernbedienung?

In der Nachbarschaft hat knapp die Hälfte der Häuser einen elektrischen Antrieb, die anderen nicht. Beim Bauamt meiner Stadt sagte man mir nur, dass es keine besonderen Regelungen für Tore in der lokalen Bauordnung gibt.

Gibt es vielleicht ein Bayern- oder Deutschlandweites Gesetz zu diesem Thema?