Hallo, ich bin neu hier im Forum und möchte mich gern zu euch gesellen und grüße euch hiermit herzlich.

Also zu meiner Frage... angenommen man hat selbst eine Zahlungsklage gegen eine/n Beklagte/n zu Gericht gegeben worauf diese/r sich per Anwalt in etwa so meldet:

Sehr geehrte/r.....

Mitteilung der Vollmacht usw..... . Mein/e Mandant/in Herr/Frau . . . . . . . wird den Betrag in Höhe von x.xxx Euro - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber mit Rechtsbindungswillen - an Sie überweisen.

. . .

. . .

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

(parallel kam von dem Gericht die Anfrage, ob Einverständnis bestehe mit der Zustellung der Klage bis zum xx.xx.2018 abzuwarten?)

Die Frage soll sich grob auf den fettgedruckten Wortlaut der Gegenpartei richten, um den Inhalt nicht komplizierter werden zu lassen. Das Gericht wurde ebenfalls über dieses Schreiben informiert.

Wie würdet ihr die Lage beurteilen. (bitte nur schreiben, wenn sich jemand dazu gut auskennt)

VG Judih78