Ich habe jetzt vermutlich ein ähnliches Schreiben bekommen. Irgendwie klingt das für mich sehr unseriös... Haben Sie einen Gewinn erhalten?
Hat vielleicht noch wer einen Tipp?? :)
Also in § 3 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG steht ja:
in anderen Angelegenheiten, die a)eine natürliche Person betreffen, die Behörde, in deren Bezirk die natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.
Und dies hatte die Familie ja im Landkreis Y. Also ist doch die dann zuständig?!
Vielen Dank schon mal für die Antworten :) Also würdet ihr sagen, dass die Behörde zuständig ist, in dem die Pferde stehen? Und nicht die Behörde, in dessen Landkreis die Leute zuletzt gewohnt haben, auch wenn sie nicht dort gemeldet waren?
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten :) Aber dann frage ich mich, warum die meisten Leute immer Kanadier buchen und keine Kajaks, obwohl das ja schwieriger ist...
Super, vielen Dank :)
Kann mir keiner einen Tipp geben, was ich alles bei Marketing erwähnen sollte ??