Hallo zusammen,

ich (26) habe bereits ein Studium abgeschlossen (Lehramt) und möchte im August eine Ausbildung beginnen. Damit habe ich ja keinen Anspruch mehr auf BAB, möchte aber Wohngeld beantragen, wofür ich den Ablehnungsbescheid über das BAB brauche.

Zum BAB-Antrag habe ich das Zeugnis meines Studienabschlusses beigefügt. Natürlich müsste ich eigentlich auch Einkommensnachweise meiner Eltern beifügen, würde sie aber gerne mit dem Papierkram verschonen. Meint Ihr, der Nachweis darüber, dass es meine zweite Ausbildung ist, reicht, um den Ablehungsbescheid über die BAB zu erhalten? Hat jemand mal eine ähnliche Situation erlebt?

Liebe Grüße. Freue mich auf Antworten.