Hallo Internet,

ich absolviere aktuell die Theorie- und Praxisstunden für die Führerscheinklasse A (Motorrad). Da ich bereits einen Autoführerschein (Klasse B) habe, würde ich gerne wissen, ob ich schon NACH der Erledigung der Theorie- und Praxisstunden, aber noch VOR der theoretischen und praktischen Prüfung (die erst im Herbst/Winter/Frühjahr erfolgen wird), bei der zuständigen Behörde b196 (Aufbauführerschein für Klasse B) eintragen lassen kann, sodass ich schonmal Motorräder mit 125ccm fahren darf? Oder müssten bei einer Eintragung von b196 alle Theorie- und Praxisstunden für A nochmal neu absolviert werden?

Vielen Dank für eure Antworten und gute Fahrt. ;)

Joris Eleiht