Guten morgen!

Ich werde in 3 Monaten 18 Jahre alt!

Ich habe zu meinem 17. Geburtstag den pinken Zettel erhalten, der meine offizielle, vorläufige Fahrerlaubnis der Klasse B darstellt. Die endgültige B Klasse enthält ja die Moped/Roller Klasse und so fort. Nun ist der B Schein ja noch nicht der endgültige Schein, denn den bekomme ich erst mit 18.

Meine Frage ist nun, ob ich Roller/Moped, die man ab 16 oder 17 (?) ja theoretisch fahren darf, schon mit dem vorläufigen Papier fahren darf, beziehungsweise, ob ich irgendwie einen Führerschein dafür beantragen kann. Ich möchte natürlich nicht die Theorie und/oder Praktikprüfung erneut machen!

Welche Möglichkeiten habe ich da? Eigentlich habe ich auch noch nie auf einem Motorrad gesessen aber das ist ja ein anderes Thema.

Für jegliche Antwort wäre ich dankbar, jedoch wären mir offizielle Quellen/ Beweise dazu sehr wichtig!

MfG Christian