Ich habe eine Erklärung unterschrieben, in der ich das Weihnachtsgeld bei einem "Ausscheiden vor dem 30.04." zurückzahlen muss (Alternative wäre kein Weihnachtsgeld gewesen). Nun will ich ab dem 01.05. einen anderen Job anfangen, also zum (??) 31.04. kündigen. Nach meinem Laienverständnis müsste ich also nichts zurückzahlen. Nun hat mir aber ein ehemaliger Kollege gesagt, dass er dasselbe gemacht hat und eines besseren belehrt wurde: Er musste zurückzahlen, da die Kündigung (welche 6 Wochen zum Monatsende ausgesprochen werden muss) bereits ein "Ausscheiden" darstellt und das vor dem 31.04. war. Ist das so rechtens? Hat jemand eine belastbare Info dazu für mich? Danke!