Rollern mit dem Fahrrad ohne Licht und betrunken erlaubt?
Hallo, habe hier (http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/rollern-erlaubt.html) gelesen, dass das Fahrrad, wenn man es als Roller benutzt als Spielzeug gilt und man somit damit auch auf dem Fußweg etc fahren kann/muss.. Meine Frage ist nun, ob man dann auch nachts ohne Licht fahren dürfte und ob man dann rein theoretisch auch betrunken rollern dürfte.
Das ist eine rein theoretische Frage. Natürlich sollte man das alleine schon aus Sicherheitsgründen nicht machen.
Fahrrad,
Jura,
Straßenverkehrsordnung