Antwort
Ja, wie gesagt, ich bin ja dem nachgekommen, nur hat etwas gefehlt bei dem Antrag. Das 2. Schreiben enthält, das ich den Rest nachtragen soll und es spätestens bis 11.11 einreichen soll. Frage mich nur ob ich auch Recht auf Nachzahlung habe, wenn es dann erledigt ist also Geld bekomme für den November.