Hallo ich habe da mal eine Frage: es geht darum das meine Eltern Vermieter eines Hauses sind. Dieses Haus hat eine Doppelgarage die im Keller sitzt. Diese Doppelgarage wird von einem Mieter und vom Vermieter also sprich von meinen Eltern genutzt. Nun wollte ich einmal Fragen ob es für solch eine Doppelgarage eine Gesetzliche Brandschutzordnung gibt die besagt was nun alles und was nicht alles in der Garage gelagert werden darf. ich bitte um eine schnelle Antwort. M.f.G.