Hallo, ich fahre jeden Morgen mit dem Rad zur Schule. Auf Grund meines knappen Ankommens hatte ich mein Fahrrad auf dem Bibliotheksstellplatz (der nur für Kunden ist) abgestellt und nicht in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller der Schule. Als ich und ein paar Freunde Schulaus hatten standen wir nun vor doppelt verschlossenen Rädern. Die Bibliothekarin meinte nur dass wir den Hausmeister fragen sollen, der diese abgeschlossen hat. So wollte der uns Areststunden dafür geben wenn wir unsere Räder wieder aufgeschlossen haben wollen, was wir natürlich nicht eingesehen haben.

Also... darf der Hausmeister, von Schule und Bibliothek, einfach unsere Räder abschließen und sie nur im Gegenzug zu Areststunden wieder öffnen?

Darf der Hausmeister überhaupt, über die Schulzeit hinaus Schülereigentum behalten bzw festsetzen?

Und dürfen wir Schüler die Schlösse dann einfach knacken? ("Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren", heißt es im BGB. "Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen", dürfe man sie dem Täter "mit Gewalt wieder abnehmen".)