ich habe einen Täuschungsversuch begangen. Kurz die cliffs dazu: Fach: BWL -Zettel wurde gefunden obwohl kein Hilfsmittel außer Tachenrechner erlaubt ist -schlussendlich hätte ich die Spicker gar nicht gebraucht, weil die Aufgaben genau die waren die ich zum teil gelernt habe - wieso Spicker: Angst vor der Klausur, dass ich die nicht bestehe, zu viel Inhaltstoff

Ich habe den Brief am 25.04 erhalten und innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme abgeben.

IM Prüfungsordnung steht: Man wird mit einer 5 (nicht bestanden) bewertet wird und man kann innerhalb von 14 Tagen verlangen, dass Entscheidungen vom Prüfungsausschuss zu überprüfen. Mann muss dies schriftlich mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung mitteilen. Der Prüfungsausschuss kann eine Versicherung an Eides Statt verlangen, dass die Prüfungsleistung selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe erbracht worden ist. Wer vorsätzlich einen Täuschungsversuch unternimmt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeihat eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR.

Nun zu meiner Frage:

Was soll ich denn jetzt machen. soll ich zustimmen das dies mein spicker aber sagen das ich dies ohne mein spicker die Klausur geschrieben habe, (dieser spicker wurde erst entdeckt nachdem ich mit meiner klausur fertig war endeckt) ODER soll ich nicht zustimmen und sagen das ich ohne Hilfsmittel die Klausur geschrieben habe