Wenn jetzt beim Antragsdelikt Anzeige gegen Unbekannt erstattet wird, dann der Geschädigte persönlich vom Täter erfährt und den Strafantrag zurückzieht ( unerlaubt Fotos im Internet veröffentlicht , Beleidigung )

Bekommt der Täter dann trotzdem ein Brief ? Wird die Anzeige in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet ?