Hallo zusammen,

meine Eltern wohnen seit 1980 in ihrem Einfamilienhaus. Anfang der 1980-er Jahre wurde eine neue Heizung eingebaut (Kessel und Heizkörper) für Betrieb mit Heizöl. Da diese Heizung technisch veraltet ist muss sie nach den gesetzlichen Bestimmungen (GEG-Gebäudeenergiegesetz) normalerweise nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden, was ja längst der Fall ist. Es gibt aber u.a. folgende Ausnahme: wenn man das EFH seit 01.01.2002 selbst bewohnt entfällt diese Pflicht zum Austausch.

Meine Frage: ist damit gemeint dass nur wenn man ab dem 1.1.2002 das Haus selbst bewohnt diese Pflicht entfällt oder schließt das den Zeitraum davor mit ein? Meine Eltern wohnen ja wie erwähnt bereits seit 1980 in ihrem Haus. Habe nirgends eine klare Erläuterung dazu gefunden. Konkret: müssen sie ihre Heizung jetzt aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen austauschen oder nicht?

Danke herzlich für eine Antwort dazu.