Wie du deinen Urlaub nehmen darfst, steht im Bundesurlaubsgesetz. Was die Lage des Urlaubs im Jahr angeht, ist da § 7 Bundesurlaubsgesetz wichtig. Im Absatz 2 steht da, dass der Urlaub "zusammenhängend zu gewähren ist". Das heißt im Klartext, dass der Gesetzgeber es am liebsten sehen würde, wenn jeder Arbeitnehmer seinen kompletten Urlaubsanspruch am Stück nehmen würde. Damit kannst du deinen Antrag auf jeden Fall schon mal gut begründen.

Außerdem sagt § 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz, dass "die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen" sind - es sei denn, "dringende dienstliche Belange" stehen dem entgegen. Ein weitere Grund für eine Ablehnung sind die Urlaubswünsche von Kolleginnen und Kollegen, die aus sozialen Gründen einen vorrangigen Urlaubsanspruch hätten (z.B. Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien).

Wenn du jetzt also deinen Jahresurlaub in einer Zeit nehmen möchtest, in der nur wenige Kolleginnen und Kollegen im Urlaub sind und in der es für den Arbeitgeber kein Problem darstellt, für die volle Urlaubsdauer auf dich als Arbeitskraft zu verzichten, wird das kein Problem sein. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dir bei der Ablehnung deines Urlaubswunsches genau begründen muss, warum dieser abgelehnt wird. "Dringende dienstliche Belange" können dabei nicht so Argumente wie "Es könnte ja jemand krank werden" sein. Da muss schon wirklich was anliegen bzw. dein Urlaub müsste sich mit den Urlaubswünschen zu vieler Kollegen überschneiden. Wenn du dir die rechtlichen Grundlagen näher ansehen möchtest, findest du die einschlägigen Rechtsgrundlagen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html