Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und lassen die Elektrik komplett erneuern. Der Stromzähler soll dabei (aufgrund der Anforderungen der Stadtwerke Hannover) aus dem Treppenhaus in den Keller verlegt werden. Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass wir die Verlegung der Kabel aus dem Keller bis in unsere Eigentumseinheit selber zahlen müssen, da diese Kabel (da sie ab unserem Stromzähler losgehen) zum Sondereigentum gehören. Zählen die Leitungen, auch wenn sie nur zu unserer Wohnung führen nicht trotzdem bis in die Wohneinheit zum Gemeinschaftseigentum, unabhängig davon, wo der Stromzähler liegt? Folgendes Urteil habe ich dazu gefunden:

LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10

Wer weiß mehr bzw. gibt es evtl weitere Urteile dazu?

Ich weiß, dass die Eigentumsgemeinschaft per Beschluss regeln kann, dass jeder Eigentümer die Leitungen zB. bis zum Stromkasten im Keller selbst zahlen muss. Solch einen Beschluss gibt es aber in unserem Fall nicht. Daher interessiert mich nur, wie es im Normalfall (ohne Beschluss) gesetzlich geregelt ist.

Dank schonmal im Voraus :)