Antwort
Das ist relativ einfach zu beantworten. Während der dreijährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer erlangt man alle Führerscheine, die für den Berufsabschluss erforderlich sind (bis Klasse CE). Einen Führerschein besitzen muss man noch nicht. Die Führerscheinausbildung Klasse B kann mit 16 Jahren (im Zusammenhang mit der Berufsausbildung) beginnen, sodass zum Ende der Ausbildung alle Führerscheine erworben sind. Aus diesem Grund geht das schon mit 16 an dem Einstellungstest teilzunehmen.