Du kannst zwar die Anzeige zurück nehmen,aber wie Du selbst erwähnt hast besteht ein öffentliches Interesse und da ist der springende Punkt die Anzeige ist zwar zurück genommen mit der Begründung,das ihr euch ausgesprochen habt,aber die Staatsanwaltschaft wird dieses wegen öffentliches Interesse weiter verfolgen und weiter Entscheiden.

Aber vorteil ist,das Du angegeben hast,das Ihr euch Ausgesprochen habt,das kann das Urteil erheblich Mindern oder gar zur Einstellung des Verfahrens beitragen, vorausgesetzt ist ist das erste Vergehen und wiederholt sich nicht ein zweites mal.

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