Hallo Liebe Nutzer,
ich suche schon seid Stunden nach Antworten auf meine Frage, doch leider ohne Erfolg. Deshalb hab ich mich spontan hier angemeldet ;)
Also: Ich bin hier in Deutschland geboren & habe seid längerem eine Aufenthaltserlaubnis. Vor 2 Monaten habe ich einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis gestellt, heute hab ich ein Antwortschreiben + Termin bekommen, indem stand, dass ich eine Arbeitsbestätigung mitbringen soll.
So, nun muss noch gesagt werden, dass ich im 4 Monat Schwanger bin. Es ist eine Risikoschwangerschaft, da die Gefahr einer Fehlgeburt, starke Blutungen und leider noch andere Komplikationen hoch sind! Ich hab bis vor 1 Monat dennoch noch Teilzeit gearbeitet, nun hat der Betrieb in dem ich gearbeitet habe komplett dicht gemacht, weil der Betrieb nur noch in Minus Bereich kam. Nun hab ich keinen Arbeitsplatz mehr und hab gleichzeitig von meiner Gynäkologin einen Beschäftigungsverbot ausgeschrieben bekommen. Perfektes timeing! Ich möchte meinem Wurm nicht schaden und werde mich natürlich schonen! Ich hatte auch schon mehrere Krankenhausaufenthalte wegen der starken Blutungen etc.
Jetzt ist meine Frage; habe ich dennoch ein Recht auf eine 'Niederlassungserlaubnis? Soweit ich weiß darf man keine Leistungen beziehen. Aber ich denke bei mir ist das nochmal eine komplett verschiedene Sachlage oder ?!
Ich werde auch am Montag dort anrufen, aber ich bin grad so aufgeregt, deshalb wollte ich hier mal nachfragen.
Danke schonmal jedem, der sich die Mühe gemacht hat, diesen Text zu lesen :) Danke im Vorraus
LG Zarah