Meine Freundin ist gerade in einem Heim aus “Schutzgründen“. Eigentlich hat ihr die Polizei den Kontakt zwischen mir und ihr verboten, trotzdem telefonieren wir ständig.

Zum Glück hat es noch keiner bemerkt, trotzdem stelle ich mir die Frage ob die Polizei den Kontakt zwischen zwei Zivilpersonen verbieten kann? Oder hat sie das nur gesagt um sie einzuschüchtern um eine möglichst neutrale Aussage von ihr zu bekommen?

Ich meine ich habe kein Schreiben oder einen Hinweis von der Polizei oder einer Richterin bekommen, das mich auf das angebliche Kontaktverbot zwischen mir und meiner Freundin hinweisen sollte. Nur meine Freundin hat es mir erzähl, zu der ich angeblich keinen Kontakt haben darf.