Wir haben im Bauvertrag einen Kalkputz festgelegt. Jetzt wurde aber "versehentlich" ein Kalk-Gips-Putz aufgetragen. Der Bauunternehmer erstattet uns die Kosten, die der Kalkputz mehr gekostet hätte. Habe ich hier weitere Regressansprüche oder Recht auf Entschädigung? Falls ja, in welcher Höhe?