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Antwort
Selbst wenn der Schüler volljährig ist, darf der Lehrer es nicht. Bei Minderjährigen wird der Lehre für gewöhnlich des Amtes enthoben (weitere Strafen sind teils davon abhängig ob der Lehrer in der Klasse des Schülers unterrichtet). Bei Volljährigen ist der Lehrer trotzdem ein Schutzbefohlener und darf es deswegen nicht.