Ist das Baukindergeld verfassungswidrig?

Das Baukindergeld ist aus meiner Sicht verfassungswidrig, da es gegen Art. 3. (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ verstößt. 

Das Baukindergeld kann im Gegensatz zu dem regulären Kindergeld nicht von jedem Bürger beantragt und bezogen werden, sondern lediglich von einem bevorzugten Kreis von Bürgern. Es gilt erst für Bauvorhaben oder Käufe ab 1.1.18 und nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. 

Da wir unsere Immobilie im Dezember 2017 gekauft haben und auch knapp über der Einkommensgrenze liegen, sind wir vom Baukindergeld ausgeschlossen. Dadurch fühlen wir uns vom Staat diskriminiert und benachteiligt. Wenn es tatsächlich ein rechtmäßiges Kindergeld wäre, dann müsste es jeder Bürger, der ein Kind hat, beantragen können, unabhängig vom Einkommen oder wann die Immobilie erworben wurde - genau so wie das reguläre Kindergeld ja auch jeder beantragen kann, unabhängig vom Einkommen oder irgendeinem Stichtag ab dem es gilt.

Stichtag und Einkommensgrenze sind reine Willkür und ungerecht. Es gilt hier "entweder alles oder nichts". Man bekommt auch nichts anteilig gezahlt bzw. einen dem Einkommen angepassten Betrag. 

Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG). 

Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.

Hätte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Baukindergeld Aussicht auf Erfolg? 

Politik, Recht, Gesetz, Jura, Baukindergeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
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