Ist es möglich das eine Haftstrafe (4 Jahre wegen g. Körperverletzung) wenn sie ausgesprochen wird, verfolgt -> Haftbefehl draußen, aber der Täter nicht aufzufinden ist, beispielsweise auf Flucht in Deutschland ist, dass sie Verjährt bzw. man nichtmehr ins Gefängnis muss? Lese vieles das es nach 10 Jahren nichtmehr Strafverfolgt wird aber heißt das dann nicht inmernoch das beim zufälligen Kontrollen sie ihn noch in Haft (10 Jahre später) stecken können? Oder verfällt die Strafe von 4 Jahren wenn sie ihn 10 Jahre nicht kriegen sollten? Liebe Grüße danke im Voraus