schon mal an Upcycling gedacht (einfach mal googeln)? Aus alten Dingen kreativ neues machen. Oder Dinge aus der Natur. Holz z. B. zu Schmuckstücken, Schlüsselanhängern verarbeiten. T-Shirts zerschneiden und damit stricken/häkeln. (Youtube-Videos ansehen dazu...)

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Alle vorherigen Aussagen sind korrekt. Nicht zum Unterhalt dir gegenüber verpflichtet, keine Bedarfsgemeinschaft und keine Haushaltsgemeinschaft (also bitte auch wirklich allein wirtschaften!).= Einkommen/Vermögen der Schwester, deinem Vermieter, geht dem Amt nichts an.

Aber das Amt wird "Kraft ihrer Wassersuppe" wohl oder eher übel drauf bestehen und deinen Bescheid und vor allem Leistungen nicht berechnen und auszahlen.

Es hilft nur letztmalige Fristsetzung - max. 1 Wo - und dann zum Sozialgericht mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Dann muss das Amt bzw. wird das Gericht innerhalb 4 Wochen entscheiden.

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Es kommt ganz darauf an, welcher Gewerbeart deine Firma angehört. Einfach mal hier nachlesen.

https://www.unternehmerlexikon.de/einzelunternehmen-firmenname/

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So ganz klar ist mir die Fragestellung nicht. Wenn du nebenberuflich tätig bist, hast du ja einen Job, von welchem aus du die Rentenbeiträge zahlst. Also möchtest du lediglich noch etwas zusätzlich in die gesetzliche Rente einzahlen?

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In der abgebildeten Form kann ich Dir in jeder gewünschtnr Größe, Menge und Farbe welche stanzen. Habe das Stanzgerät und die Stanzform dazu. Nimm, wenn gewünscht, über meinen Shop http://reisswolf.dawanda.com Kontakt mit mir auf.

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Der Preis für das fertige Album ist schon gerechtfertigt. Es handelt sich nicht um ein handelsübliches - die sind mit Wire-Ringen - sondern um ein angefertigtes mit Buchbinderingen, welche sich dazu noch öffnen lassen. Dann kommen noch die Zierecken aus messing dazu, die Innenseiten auch aus Graupapier...alles das und die Arbeit um es herzustellen, kostet halt (fertige selbst diese Bücher/Alben an und verkaufe sie). Einfache Alben mit Wire-Ringen kosten inkl. Versand ca. 10 EUR, aber da können keine Seiten hinzu gefügt werden (Ringe nicht geöffnet werden) und haben innen nur weiße Seiten 180-220g-Papier. Also entweder den geforderten Preis zahlen oder auf einfacherere Alben zurück greifen.

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Km-Stand alle 6 Monate angeben, dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage.Auch wenn diese Angabe auf einem Formular gefordert wird - du bist nur verpflichtet,die vom Bundesdatenschutzdienst deines Bundeslandes "genehmigten" Formulare auszufüllen. Viele JC "basteln" sich eigene Vordrucke und erwecken damit eine Rechtsgültigkeit und drohen ggf. mit Sanktionen, wenn man das nicht ausfüllt. Habe ich selbst schon zu oft erlebt!

Einfachstes Beispiel, diese Mietbescheinigung des Vermieters trotz Vorlage eines Mietvertrages...Der größte Datenschutzmißbrauch und es gibt immer noch viele Antragsteller, die sich dem brav beugen und den Wisch ausfüllen lassen.

Oder Kontoauszüge: wird zu oft ohne das Recht auf Schwärzung wahrzunehmen von den Antragsteller brav eingereicht und landet sogar in den Akten (obwohl nur einer VORLAGE) zugestimmt werden muss. (https://datenschutz-berlin.de/content/veroeffentlichungen/hinweise/vorlage-von-kontoauszuegen)

Einfach mal das JC fragen, ob es sich bei dem Formular um ein offizielles, also vom BDS "abgesegnetes" handelt. Oder einfach selber beim BDS anrufen, Sachverhalt schildern. Die "freuen" sich immer über solche "kreativen" JC und deren Formulare. Bisher habe ich noch nie ein solches ungenehmigtes Formular ausfüllen müssen und auch keinerlei Saktionen über mich ergehen lassen müssen.

Antragsteller sind keine rechtsunmündigen Personen, aber sie sollten hart bleiben und sich vor allen über ihre Rechte informieren.

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Kann mich der Antwort von Hambuger02 anschließen. Zu bedenken ist aber was ganz wichtiges: sofern du in einer Mietwohnung wohnst, benötigst du die Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Nutzung. Egal ob Haupt oder Nebengewerbe - es werden Kunden kommen und demzufolge ist es eine gewerbliche Nutzung einer Mietsache (aus Erfahrung weiß ich, daß kaum ein Vermieter dem zustimmen wird). Wohnst du dagegen in einem eigenen Haus, kein Problem, nur darf keinerlei Werbung an der Stätte des Gewerbes (z. B. am Haus/Zaun o. ä.) einfach so angebracht werden. Dazu ist eine (u. U. teure) Genehmigung bei der Gemeinde/Stadt erforderlich.

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Sicherlich spricht absolut nichts dagegen, eine eventuell höhere Miete aus dem Regelsatz selbst zu zahlen. Machen wir seit Jahren, weil z. B. Rollstuhlwohnungen generell über den "Wünschen" der Jobcenter liegen. Einziges Problem ist: wenn Ihr weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug beantragen wollt/müsst, werden die wegen unangemessener Miethöhe abgelehnt werden. Denn diese Kosten werden nur übernommen, wenn die Miete angemessen ist. Und da (so kenne ich es inzwischen nach 4 Umzügen und verschiedenen Landkreisen) sind die Damen und Herren hart. Selbst bei nur 2 EUR drüber - unangemessen. Keine Umzugskosten, keine Malerarbeiten...nix! Wäre also genau abzuwägen, ob ihr den Umzug ohne weitere finanzielle Hilfen des Amtes stemmen könntet.

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Ich könnte Dir eventuell weiterhelfen. Ich stricke seit vielen Jahren mit der Hand und würde Dir eine Jacke stricken wollen. Dazu müsste ich aber näheres wissen. Nimm doch bitte deshalb Kontakt über meine Homepage mit mir auf, dann besprechen wir weiteres (http://manufaktur-embe.dawanda.com).

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Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

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...ich lese im Gesetzestext aber nur etwas von "freistellen", das bedeutet aber doch nicht kündigen.Ich rate trotz allem einen Widerspruch (bereits erfolgt) und zeitgleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht zu stellen. Geht auch ohne Anwalt und ist für dich kostenfrei. Ein Widerspruch dauert u. U. bis zu 6 Monate, dann erhält man den Widerspruchbescheid und dann könnte man erst "normale " Klage einlegen. Also einstweiliger Rechtschutz, gleiche Begründung wie im Widerspruch und ab damit. Das Gericht entscheidet dann in der Regel innerhalb 4 Wochen.Viel Erfolg!

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Siehst so aus, wei Makreamee in flach geknüpft.

Schau mal hier rein:

http://images.google.de/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fi.ytimg.com%2Fvi%2Faoj85zaCOic%2Fmaxresdefault.jpg&imgrefurl=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3Daoj85zaCOic&h=1080&w=1920&tbnid=ART9mXXVxTVNbM%3A&docid=kYzQyqfl_hoZuM&ei=gQd2V6_kH-GKgAalk47YDQ&tbm=isch&client=firefox-b-ab&iact=rc&uact=3&dur=403&page=1&start=0&ndsp=31&ved=0ahUKEwjvqKDgy9HNAhVhBcAKHaWJA9sQMwgkKAMwAw&bih=807&biw=1538

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Da kann ich dir sicherlich weiter helfen. Aber abgesehen davon: das abgebildete sind aber Topflappen... Wenn Du eine Anletung benötigst, bitte melden. Dann schreibe ich dir schnell eine.

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Genau diese Frage stellten wir uns seit Jahren. Da mein Mann Pfl-Stufe 2 und Rollstuhl hat, suchten wir genau so was bzw. benötigten es dringend, da die Krankenhausentlassung vor der tür stand und wir in der 2 Etage ohne aufzug wohnten. ES GIBT SO ETWAS LEIDER NICHT! Man kann nur alle möglichen Wohnungsgenossenschaften anrufen und fragen. Problem ist aber immer wieder: meistens nur 2 Zimmer und selten frei...Wird einfach zuviel Luxuswohnung gebaut, statt bezahlbare Behindertengerechte (Rollstuhlgeeignete) Wohnungen. Einfach zu wenig Förderung für den doch nicht gerade billigen Umbau. Und wenn man wirklich eine gefunden hat - alles genau so wie benötigt - kann man die einfach nie bezahlen! Kleine Rente, zu wenig Pflegegeld... Will Dir nich alle Hoffnung nehmen, aber wir sind in den letzten 5 Jahren 3x umgezogen, um eine passende Wohnung zu finden. Ist auch nicht "behindertengerecht", aber mit der Förderung der Krankenkasse haben wir einiges ändern lassen. Leider hat es für eine ebenerdige Dusche nicht gereicht, mussten daher auf Badewannenlift zurück greifen. Hab Geduld...

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Diese 'Krakeliertechnik' geht wie folgt: grundieren mit einer dunkleren Farbe (die scheint nachher in den Rissen durch). Nach dem Trocknen Krakeliermedium in einer Richtung drüberstreichen. Trocknen lassen und zum Schluss die eigentliche Hauptfarbe drauf. Hierbei ist zu beachten, daß diese gleichmäßig, in einer Richtung und nur 1x gestrichen werden darf. Noch im feuchten Zustand siehst Du das reißen der oberen Acrylschicht. Hier ein Video:https://www.youtube.com/watch?v=xnjzS2G4K3838 Krakelierlack in Bastelläden (auch Pfennigfeifer) oder online bei buttinette, opitec, creativ... Viel Erfolg!

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Ein Foto wäre toll, dann könnte ich Dir ein paar Tipps geben!

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