Hallo, ich habe anfang letzten Jahres einen Vertrag mit einem Sonnenstudio abgeschlossen für eine Flatrate. Nun ist das Sonnenstudio allerdings seit mehr als 2 Monaten geschlossen. Eine schriftliche Mitteilung darüber habe ich vom Betreiber allerdings noch nicht erhalten. An der Tür des Sonnenstudios hängt lediglich ein handschriftlicher Zettel, dass sie "heute" wegen technischer Probleme geschlossen haben. Ich würde nun gerne eine außerordentliche Kündigung aussprechen, da der Betreiber die Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann. Er bucht zwar seit der Schließung nicht mehr von meinem Konto ab, allerdings enstehen für mich ja trotzdem Nachteile, da ich gezwungen bin entweder darauf zu verzichten oder ein anderes Sonnenstudio zu nutzen das letztendlich kostenintensiver wäre.

In den AGBs habe ich nun folegendes gelesen:

"Sollten mehr als drei Geräte für mehr als 21 Tage nicht zur Verfügung stehen, so verlängert sich der Mitgliedsvertrag ohne Kosten für das Mitglied um die Anzahl der Tage, die die Frist von 21 Tagen überschreitet."

Ist eine solche Klausel überhaupt rechtens? Und ab wieviel Tagen oder Monaten wäre eine solch erzwungene Vertragspause unzumutbar um eine außerordentliche Kündigung aussprechen zu können?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten... :-)