Mein Arbeitgeber stellt die Lohnabrchnung um auf E-Mail. Ich habe keine E-Mail Adresse angegeben, weil ich sie weiterhin in Papierform ausgehändigt haben möchte. Jetzt sagt mein Arbeitgeber das es die Lohnabrechnung in Papierform nur noch diesen und nächsten Monat gibt und danach nicht mehr. Darf man mir die Lohnabrechnung in Papierform verwehren?