Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe meine Kündigung an meinen Vermieter per Einschreiben versendet. Er hat sich nicht gemeldet und bei meinem Anruf hat er mir gesagt, dass er nichts erhalten hat. Ich möchte nun wissen, ob es reicht, wenn ich nochmals ein Kündigungsschreiben ihm persönlich in den Briefkasten steck. Wird dann meine Kündigung rechtswirksam auch ohne seine Unterschrift auf der Empfangsbestätigung? Muß eine Kündigung heute noch vom Vermieter unterschrieben werden, damit sie rechtwirksam ist oder gilt die Zusendung und mündliche ausgesprochene Kündigung am Telefon? Ich bitte schnell um Antworten. Vielen lieben DAnk an alle, die mir antworten.
Mietvertragskündigung ohne Unterschrift des Vermieters gültig
Kündigung,
Mietrecht
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