Folgendes Beispiel:

Eine Auszubildende soll wohl bei einer Klassenarbeit betrogen haben, in dem Sie einen Zettel in ihrem Buch versteckt haben soll.

Bewiesen werden konnte es nicht. Der Verdacht beruht allein darauf, dass eine Kollegin hinter der betreffenden Person dies gesehen haben will. Nach der Klausur hat die Kollegin dies den anderen auszubildenden erzählt. Daraufhin sind andere Auszubildende die das gehört haben (aber nicht gesehen), zur Aufsicht gegangen und haben sich beschwert und fordern eine Abmahnung wegen Betruges. Die betroffene Auszubildende streitet alles ab.

Wenn es zu einer Abmahnung kommt, basiert dies eigentlich auf Hörensagen von 3. Kann es dann zu einer Abmahnung kommen und wenn ja, müsste der Betrieb den Betrug nicht nachweisen? Denn sonst könnte man ja alles mögliche über jemanden verbreiten um ihn aus dem Betrieb zu mobben?

Im Internet finde ich bloß immer, dass der Arbeitgeber erst vor Gericht dies Nachweisen muss und unser Berufssxhullehrer wusste dafauf auch keine Antwort...