Hallo, ich reise vom 11.02.2020 bis zum 20.02.2020 in die USA um mich zu erholen und die Stadt Los Angeles zu erkunden. Ich bin aufgrund Betruges vorbestraft. Diese Enstand durch eine lange Kaufsucht. Das Urteil lautet Geldstrafe auf 90 Tagessätzen und steht nicht im Führungszeugnis. Meine Frage nun, muss ich das bei der Beantragung von ESTA angeben? Wenn ja, muss ich mit einer Einreisesperre rechnen?