Hallo, ich habe Mitte Jan.2013 eine unberechtigte Forderung der Bad Homburger Inkasso GmbH über eine Forderung der Berliner Bank aus eine Grundschuldeintragung aus dem Jahr 1993 erhalten.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Hier der Sachverhalt:

Die Berliner Bank hat aber alle Forderungen aus der Grundschuld von 1993 bereits 2008 an das Inkasso-Unternehmen VAGA in Heidelberg verkauft. 2009 wurde das o.g. Grundstück ( also die Forderung aus der Grundschuld) zwangsvertaeigert. Jetzt verlangt die Homburger Inkasso Forderungen der Berliner Bank resultiertend aus dem alten Grundschuldeintrag von 1993 , der der ja bereis an die VABA verkauft wurde und im Rahmen der Zwangsversteigerung 2009 beglichen wurde.

Im Rahmen der Forderungen der Berliner Bank hatte ich sogar 2006 einen Vergleich mit der Berlienr Bank abgeschlossen, der mittlerweile ordnugnsmäßig rückgezahlt wurde.

Kann mir jemand sagen, ob diese Forderung überhaupt noch berechtigt ist ?

Meines Wissens nach kann eine Immobilie/Grundstück nur dann nach einer Zwangsversteigerung an einen Käufer übergeben werden, wenn alle Grundschulden gelöscht sind (ist ja 2009 geschehen) und alle Gläubiger werden vom Gericht aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden (sind auch alle ausbezahtl worden.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Danke für die Information

J.H.