Meine Frage bezieht sich auf folgende tatsache: In Deutschland darf man mit dem Sportbootführerschein Boote bis 15m Länge fahren. Wenn ich jetzt aber ein Boot mit 15 m rumpflänge habe, aber noch einen aussenborder montiere und evtl eine abklappbare badeplattform (was die tatsächliche länge des bootes ja über 15 m vergrößern würde) - geht das trotzdem in Ordnung, da es ja bewegliche teile sind?
Anders gefragt: Wie ist die Definition der offiziellen Bootslänge?

Vielen Dank für Eure Hilfe, liebe Freunde des Wassersports!