ich habe noch ein Statement bei studis-online gefunden , vllt hilft der weiter:

" Hallo,

also eine Direktversicherung des Arbeitgebers, bei der der Arbeitgeber dir die Einzahlung in die Versicherung vom Bruttogehalt abzieht mindert dein steuerliches Einkommen und somit auch die Einkünfte aus nichtselbständgier Arbeit ("angestellen Dasein"). Im Klartext: Wenn du 1000 € brutto verdienst und davon 100 Euro in eine Direktversicherung zahlst (läuft über den Arbeitgeber) hast du ein steuerliches Bruttoeinkommen von 900 Euro. Das ist dann die Ausgangsgröße zur Berechnung des Kindergeldanspruches. = Quasi ./. AN-Anteil SV ./. Werbungskosten

Die Riederrente mindert das Einkommen des Kindes ganz klar nicht. Auch bei Arbeitnehmern tut sie das nur in wenigen fällen, und zwar wenn der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben zu einem so günstigen "zu versteuerndes Einkommen" führt, dass die Einkommensteuerzahllast auf dieses niedriger ist, als die staatlichen Zulagen, die man bei der Riester Rente vom Staat erhält.

Ist etwas kompliziert, aber merke: Riester ist irrelevant in Bezug auf Kindergeld."

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Also mit Riesterrente kann man wirklich nciht seine Brutto kürzen, die von der Sparkasse haben mir das so gesagt

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