haben einen wasserschaden in der kinderzimmerwand, der von unserer undichten dusche-silikon und fliesen . kommt. nun ist das wasser um unteren stock in die kinderzimmerwand gelaufen. es bildet sich schimmel und der putz lößt sich. nun muss die tapete ab. haben die wände mit teuerer wunschfarbe gestrichen ( grün ) nun weigert sich unsere vermieterin, diese grüne farbe zu ersetzten und will diese eine wand nur weiss streichen! hat sie ein recht dazu oder muss sie das zimmer wieder in den alten ursprung zurück setzten? die vermieterin wusste vor unserem einzug das die wände leicht grün gestrichen werden....war ihr also nicht neu....
Muss der Vermieter nach einem Wasserschaden alles wieder auf den alten Stand bringen?
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