Guten Tag, 

In meinen Strafbefehl wegen vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis steht der Satz: 

Wegen folgender Straftat(en) wurde weder eine Fahrerlaubnismaßnahme noch ein Fahrverbot ausgesprochen:

vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

dies wurde auch der zuständigen Führerscheinstelle gemeldet

(steht eine Seite davor)

Weder Fahrerlaubnismaßnahme noch ein Fahrverbot klingt für mich so als dürfte ich mich sofort bei einer Fahrschule anmelden um die Fahrerlaubnis zu erwerben. 

Jedoch habe ich mich im Internet Informiert und jede Quelle sagt mir ich erwarte eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.

PS: Ich habe noch nie eine Gültige Fahrerlaubnis besessen. 

Also gehe ich morgen zu einer Fahrschule und kann mich dort Anmelden ? 

liebe Grüße.