Hallo zusammen,
ich habe mir ein Cabrio beim Vertragshändler gekauft und nun ist das Dach undicht. Da der Händler ca. 100Km weit weg ist, ergeben sich für die Nachbesserung organisatorische Fragen. Dass ich das Kfz zum Händler bringen muss, weiß ich bereits da ich mich schon etwas schlau gemacht habe: http://www.ra-wachter.de/index.php/urteilsbesprechungen/12-kaufrecht/28-kaufrecht-kfz-kauf-erfuellungsort-bei-nachbesserung
Die Spritkosten, für das bringen und das abholen des Kfz, muss mir der Händler demnach erstatten. Wie steht es aber mit den Reisekosten (Taxi, Bahn, etc.) um wieder nach hause zu kommen? Muss der Händler das auch erstatten?
Option 2
...wäre ein Leihwagen. Diesen muss mir, laut meiner Internetsuche, der Händler nicht bereitstellen. Bekomme ich nun doch den Leihwagen und nehme Ihn an, kann dann der Händler auf die Erstattung der Spritkosten für die Hin und Rückfahrt verzichten?
Vielen Dank im Voraus