Hallo Helena, es gibt da (zumindest in Bayern) schon einen klare Unterschied: Schulsozialarbeit ist sozialpädagogische Arbeit mit allen Schülern im Auftrag der Schule (Schulsozialarbeiter sind i.d.R. von der Schule oder dem Sachaufwandsträger angestellt). Vorgesetzter ist der Rektor. Damit untersteht die Schulsozialarbeit dem Kultusministerium. Aufgaben sind Klassenprojekte und sozialpädagogische Betreung aller Schüler der Schule. Die Arbeit ist eher präventiv ausgerichtet. Jugendsozialarbeit an Schulen hat als Grundlage den §13 SGB VII, der explizit "benachteiligte" Jugendliche und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Blick hat (also nicht alle Schüler). Die Arbeit ist eher reaktiv angelegt. Zielgruppen sind eben diese Schüler, deren Eltern, Lehrer und das gesamte soziale Umfeld. Ziel istes, den Schülern und deren Familien gezielt Hilfe anzubieten, um Benachteiligung zu beseitigen und besonderen Förderbedarf zu gewähren. Jugendsozialarbeit an Schule gilt als "Filiale des Jugendamtes in der Schule". Eine enge Vernetzung mit den sozialen Diensten des Jugendamtes und dessen Hilfeleistungen sind gegeben. Damit ist die Jugendsozialarbeit an Schulen fachlich beim Sozialministerium angesiedelt. Vorgesetzter ist ein Vertreter des Trägers (freie Träger, Gemeinden oder Landratsämter) der Stelle.

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