Hallo,

ich habe den Mietvertrag meiner alten Wohnung mit einer 3monatigen Kündigungsfrist gekündigt. Ausgezogen bin ich 6 Wochen vor Ablauf Mietvertragsende. Die Wohnung wurde 3 Wochen vor Mietvertragsende mit einem Abnahmeprotokoll schriftlich vom Vermieter abgenommen. Während meiner Reinigungsarbeiten nach meinem Auszug und vor allem am Tag der Übergabe ist meinem neutralen Begleiter und mir das Werkzeug und die Renovierungsarbeiten aufgefallen, die der Vermieter bis zur endgültigen Wohnungsübergabe ohne seine Anfrage und damit OHNE MEINE ERLAUBNIS durchgeführt hat. Damit galt die Wohnung eigentlich als abgenommen, das Protokoll wurde trotzdem ordnungsgemäß erstellt und die Wohnung abgenommen. Auf unseren Hinweis, dass dies eigentlich Hausfriedensbruch sei, antwortete der Vermieter nur ganz lapidar, dass es seine Wohnung sei und er diese betreten dürfe. Da es nun auch noch Probleme in der Nebenkostenabrechnung gibt, habe ich keine Lust mehr, klein beizugeben und möchte versuchen, die letzte Monatsmiete zurückzuverlangen mit der Begründung, dass die Wohnung ohne Zustimmung betreten wurde.

Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist und ob ich eine Chance habe?

Vielen Dank! Jasper