Ein Kassierer hat in den vergangenen Jahren seine Buchführungspflicht nicht erfüllt und durch vermeintlichen Nichteinzug von Mitgliedsbeträgen, einen höheren Fehlbetrag verursacht.

Die Kassenprüfungen wurden mangelhaft durchgeführt. Nun fordert der Vorstand teilweise verjährte Beiträge von den Mitgliedern zurück, ohne Nachweis ob die Buchungen stattgefunden haben oder nicht und ohne HInweis auf die Verjährung. Hiermit soll er Fehlbetrag und die Haftungsgrundlage ohne Wissen der Mitglieder klein gerechnet werden.

Ist dieses Vorgehen statthaft?