**Hallo, ich wohne mit meinen zwei kleinen Jungs in einen Mietshaus im Dachgeschoss. Die Fenster hier sind ca. 30 cm (wenn überhaupt) vom Boden weg und sind mit einen abschließbaren Griff von mir gesichert wurden, aber von außen ist nichts. Da ich zwei lebhafte Jungs habe mache ich mir sorgen das vielleicht mal eine Scheibe zu Bruch geht und einer meiner Jungs raus fällt, deswegen habe ich den Vermieter gebeten von außen noch ein Gitter oder etwas ähnliches ran zu machen. Dies macht er natürlich nicht, er sagt es reicht das sie abschließbar sind. Stimmt das??? Ich weiß das in Berlin Gitter von außen sein müssen bei solchen Fenstern aber ist es hier in Sachsen Anhalt auch so.... ???? ( ach ja es sind insgesamt 4 Fenster die so sind)

Des weiteren ist es noch so das ich eine Fluchttür habe aufs Dach diese ist aber verschlossen, den der Raum von dem ich aufs Dach kommen soll ist gleichzeitig die Abstellkammer meiner Nebenmieter. Danach muss ich noch durchs Fenster welches auch gesichert ist mit einen Abschließbaren Griff. Der Vermieter meint ich soll dann die Tür eintreten und das Fenster einschlagen... Mit zwei kleinen Kindern ist das doch Wahnsinn oder??? Kann mir bitte jemand weiterhelfen oder sogar gesetztexte dazu Linken... Ich danke euch jetz schonmal... **