Mindestvertragslaufzeit Stromanbieter?

Hallo,

Vielleicht könnte mir jemand weiterhelfen, der sich gut mit Vertragsrecht auskennt.

Ich bin vor etwa über einem Jahr in meine erster eigene Wohnung eingezogen und damals hatte der Vermieter automatisch den Strom auf mich angemeldet und dadurch war ich erstmals in der Grundversorgung drin da dort der kWh bei 45 Cent lag hatte ich bei meinem Stromanbieter angerufen und nachgefragt, was man da machen kann da das viel zu teuer wäre. Dann sagte man mir, dass ich den Tarif wechseln könnte, was ich auch tat.

Allerdings hatte man mich nicht aufgeklärt, dass es eine Mindestvertragslaufzeit gibt und da ich mich in der letzten Zeit etwas mit dem Stromanbietern befasst habe, da ich nämlich trotz Tarifwechsel immer noch ziemlich viel für mein Strom zahle, wollte ich gerne mein Stromanbieter wechseln. Daraufhin habe ich erfahren, dass ich eine zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit habe wovon ich davor nichts wusste und ich deshalb nicht wechseln könnte. Da mein Anbieter aber zum Glück einen günstigen Tarif derzeit im Angebot hatte, wollte ich innerhalb des Stromanbieters

den Tarifwechseln, was aber laut deren Mitarbeiter auch nicht geht, da ich dies auch erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit machen kann.

meine Frage wäre dementsprechend, ob da eventuell das Sonderkündigungsrecht greift, da man mich über diese Mindestvertragslaufzeit nie aufgeklärt hat

Wohnung, Strom, Vertrag, Mindestvertragslaufzeit