Meine Frage bezieht sich auf zu zahlenden Unterhalt für mein Kind. Der Vater braucht laut Jugendamt keinen Unterhalt zu zahlen weil sein Einkommen zu gering ist. Im Prinzip könnte ich Unterhalt bekommen wenn da nicht die Fahrkosten wären. Der Kindesvater fährt täglich um die 40km zur arbeit und fällt somit komplett raus. Meine Frage: werden ihm die Kilometer angerechnet auch wenn er mit einem Betriebsauto fährt? Er fährt seinen arbeitsweg somit nicht mit dem Privatfahrzeug und kommt somit auch nicht für spritkosten auf!!! Hoffe auf informative antworten - vielen Dank im voraus