In unserem Mehrfamilenhaus gibt es drei Steigleitungen. Jede von ihnen ist im Keller mit einem separaten Absperrventil abschließbar. Besteht trotzdem für die Wohnungseigentümer eine gesetzliche Pflicht dafür zu sorgen, dass sich die Wasserleitungen in jeder Wohnung separat durch ein Absperrventil schließen lassen? Damit nicht mehrere Wohnungen von Wasserzufuhr getrennt werden müssen, wenn in einer Wohnung Installationsarbeiten durchgeführt werden.
Mich interessiert ausschließlich die gesetzliche Lage, also keine Empfehlungen im Sinne was vernünftig ist.