Hallo ihr lieben,

mein Freund hatte das Wochenende einen Unfall wobei er einem anderem Fahrzeug ausweichen musste, dass ohne Vorwarnung die Spur wechseln wollte.
Er knallte mit seiner Rechten vorderen Felge auf den Bordstein.

Felge und Reifen sind kaputt.

Laut unserem Automobilverkäufer käme die Versicherung der Gegenseite für den entstandenen Schaden auf. Das auch Polizeilich so festgehalten wurde.

Aber es ist ja so, wenn man einen Reifen (rechts) wechseln muss, muss man den Reifen (links) wegen der Profiltiefe auch wechseln. Er bekam jetzt von unserem Automobilverkäufer mitgeteilt das er selbst für den zweiten Reifen aufkommen muss. Ist das so korrekt? Weil wäre der Unfall an dem die Gegenseite Schuld ist nicht passiert wäre auch der Schaden nicht entstanden.

Vielen Dank für eure Meinungen.

LG